3 Zinnen Dolomites

Regelungen vorzeitige Schließung COVID 19

Aufgrund des Notstandes wegen der Verbreitung des Corona-Virus, hatten die zuständigen Behörden im vergangenen März die sofortige Einstellung des Betriebes aller Aufstiegsanlagen auf italienischem Staatsgebiet angeordnet, was ein vorzeitiges Ende der Wintersaison 2019/2020 zur Folge hatte.
Während der letzten Wochen der Wintersaison 2019/2020 konnten die Ski- und Dolomitenliebhaber somit nicht mehr die Aufstiegsanlagen des Verbundes Dolomiti Superski benutzen, aus Gründen der höheren Gewalt, die weder vom Willen der Skifahrer noch von jenem unserer Organisation abhängig waren. Gerade in dieser absolut außerordentlichen Situation ausgesprochenen Notstandes, wollen wir unseren Kunden gegenüber, unsere Nähe und Dankbarkeit zum Ausdruck bringen, weil es ihnen verwehrt war, ihren Skipass bis zum geplanten Ende der Wintersaison nutzen und genießen zu können. Als Kompensation für diesen Ausfall, möchten wir ihre Treue durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen belohnen und ihnen die Möglichkeit geben, entscheiden zu können, die Ausgleichsmaßnahmen in der Saison 2020/2021 oder lieber in der Saison 2021/2022 in Anspruch nehmen zu wollen, wenn es nicht möglich war in der Wintersaison 2020/21 von den Ausgleichsmaßnahmen zu profitieren.

Die Ausgleichsmaßnahmen werden hier nachstehend erläutert:
  • Allen Besitzern einer gültigen Saisonskarte 3 Zinnen Dolomites 2019-20 wird ein Preisnachlass* von 10% beim Kauf eines Saisonskipasses 3 Zinnen Dolomites 2020/21 oder 2021/22 gewährt. Dieser Abschlag wird beim Kauf von Saisonkarten Erwachsene, Senioren, Supersenioren, Jungbürger, Junioren sowie Kinder gewährt und ist mit der Ermäßigung für Familien kumulierbar.

  •  Allen Besitzern einer gültigen Saisonskarte Dolomiti Superski 2019-20 (Erwachsene, Junioren, Senioren und Supersenioren), wird ein Preisnachlass von 10% auf dem Kaufpreis des Saisonskipasses 2020/2021 oder 2021/2022 gewährt. Dieser Abschlag gilt auch für Junioren, die zu Erwachsenen und für Erwachsenen/Senioren, die zu Supersenioren werden. 

    Dolomiti Superski hat beschlossen, für die Wintersaison 2020/21, ein neues Garantiesystem zugunsten der Inhaber von Dolomiti Superski Saisonkarten, einzuführen. Im Falle einer erneuten Schließung aller Aufstiegsanlagen von Dolomiti Superski, können die Kunden entscheiden, ob sie den gekauften Saisonskipass aktiv halten oder aber eine Teilrückerstattung des Skipasspreises erhalten möchten. Die Berechnungsdetails für die Rückerstattung finden Sie hier.
     
  • Neue Abo-Karte Dolomiti Superdays: Besitzer einer Dolomiti Superski Saisonkarte 2019/2020, die für die Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 die neue Abo-Karte Dolomiti Superdays erwerben möchten, erhalten als Ausgleichsmaßnahme 10% Preisnachlass auf dem Kaufpreis. Der Preisnachlass wird auch im Fall eines Wechsels von einem Talschaft-Saisonskipass 2019/2020 zu einer Abo-Karte Dolomiti Superdays für 2020/2021 oder 2021/2022 gewährt. Die Abo-Karte Dolomiti Superdays hat eine Gültigkeit über 2 Wintersaisonen, d.h. für 2020/2021 und 2021/2022 oder als alternative Lösung, für die Wintersaisonen 2021/2022 und 2022/2023.

  • Wechsel von einem Saisonskipass Dolomiti Superski auf einem Talschafts-Saisonskipass:  Inhabern eines Saisonskipasses Dolomiti Superski 2019/2020, die in der Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 einen Talschafts-Saisonskipass kaufen möchten – oder auch umgekehrt, erhalten einen Preisnachlass von 10% auf dem Kaufpreis des Saisonskipasses.

  • Abo-Karte Superski Family:  Besitzer eines Superski Family-Abos 2019/2020, welche das gekaufte Skitage-Guthaben nicht aufbrauchen konnten, werden die übriggebliebenen Skitage, beim Kauf eines neuen Superski Family-Abos für die Wintersaison 2020/21 oder 2021/2022 genießen können. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen und ersetzen nicht die Mindestanzahl an zu kaufenden Skitagen für das Superski Family-Abo 2020/2021 oder 2021/2022. Diese Maßnahmen können alle Familiengruppen mit Superski Family-Abo 2019/2020 in Anspruch nehmen, auch wenn sich die Zusammensetzung der Familiengruppe geändert haben sollte. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage ihre Gültigkeit über 2 Wintersaisonen, und zwar für 2020/2021 und 2021/2022 oder als alternative Lösung für 2021/2022 und 2022/2023.

    Um in den Genuss der Begünstigungen für die Abo-Karte Superski Family zu kommen, müssen alle Ski Cards der Familienmitglieder an der Hauptverkaufsstelle vorgelegt werden, zusammen mit den üblicherweise erforderlichen Dokumenten für den Kauf dieses Kartentyps.

    Sollte sich die Familienzusammensetzung inzwischen geändert haben, so werden etwaige Resttage aus der Saison 2019/2020 dem ersten Mitglied der Familienzusammensetzung 2019/2020, welcher in der Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 hierfür an der Kasse vorstellig wird, zugeordnet. Resttage können nicht auf mehrere Familienzusammensetzungen aufgeteilt werden.
     
  • Wahl-Abo Karte „8 Tage in der Saison“: Besitzer des Wahl-Abos „8 Tage in der Saison“ 2019/2020 können beim Kauf eines neuen Wahl-Abos „Dolomiti Superdays“ von 8 bis 40 Skitage in der Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 die nicht genossenen Skitage nachholen. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage des Skipasses "Dolomiti Superdays" ihre Gültigkeit über 2 Wintersaisonen, und zwar für 2020/2021 und 2021/2022 oder als alternative Lösung für 2021/2022 und 2022/2023.

  • Voucher: Besitzer von bereits bezahlten Vouchern (Collect yourself und Gutscheine) die nicht benutzt werden konnten, werden diese, nach Wiederaktivierung auf unserem Online Shop, während der Saison 2020/2021 oder 2021/2022 benutzen können. 

  • Skipässe mit offenem Datum: Nicht benutzte Skipässe mit offenem Gültigkeitsdatum 2019/2020, und Gültigkeit nach dem 10.03.2020 können in Skipässe mit bestimmtem Datum für die Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 umgewandelt werden, indem der alte Skipass an den Haupt-Skipassverkaufsstellen abgegeben wird.

  • Skiwertkarten: Skiwertkarten mit Restguthaben aus der Wintersaison 2019/2020 können auch während der Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 benutzt werden.

  • Talschafts-Saisonskipass 2019/2020 mit 4 Dolomiti Superski Tage:  Besitzer eines Talschafts-Saisonskipasses 2019/2020 mit 4 enthaltenen Dolomiti Superski Tagen, werden eventuelle Resttage auch in der Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 nutzen können, beim Kauf eines neuen Talschafts-Saisonskipasses mit 4 Tagen Dolomiti Superski. Diese Bonus-Tage werden als Zusatztage angesehen.

Die oben genannten Preisabschläge und Vergünstigungen sind nicht mit anderen Aktionspreisen und/oder vergünstigten oder reduzierten Tarifen, die in der Wintersaison 2019/2020 genossen wurden oder die für die Wintersaison 2020/2021 oder 2021/2022 geplant sind, kumulierbar, mit Ausnahme der Vorverkaufstarife.

Die üblichen Vergünstigungen für Kinder, Jugendliche, Senioren und Supersenioren werden auch in den Wintersaisonen 2020/2021 und 2021/2022 beibehalten werden.

 Von allgemein vorgesehenen Vergünstigungen oder Preisnachlässen ausgeschlossen sind die Halter eines Skipasses 2019/2020, welche bereits eine Form des Ausgleiches oder der Rückerstattung (z.B. wegen Unfalls) in Anspruch genommen haben,  die als Ausgleichsmaßnahme für die vorzeitige Betriebseinstellung der Lifte im Winter 2019/20 gedacht sind, ausgeschlossen sind die Inhaber von Skipässen, welche bereits in einer Form eine Rückerstattung oder einen Ausgleich erhalten haben, die Inhaber von gesperrten oder eingezogenen Skipässen oder jene, die einer Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Einleitung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dessen angeschlossenen Konsortien angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.


*werden kaufmännisch auf volle €uro-Beträge gerundet

Alle oben genannten Preisnachlässe sind nur für Tickets jenes Typs anwendbar, welche auch im Winter 19/20 erworben wurden.