Meldungen

Whistleblowing

Gemäß den Vorgaben des GvD 10. März 2023, Nr. 24 hat wurde ein internes Meldewesen für die vertrauliche Meldung von möglichen Verstößen von nationalem oder europäischem Recht oder betriebsinternen Regeln eingerichtet. Als Unternehmen ist es unser großes Anliegen, dass jeder aktiv an der Verbesserung unserer Abläufe und Tätigkeiten mitarbeitet. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, auch vertraulich sich an eine unabhängige Stelle zu wenden. Diese Möglichkeit haben wir mit der Plattform TrustWhistle geschaffen.

Zur Plattform

Zudem hat jede und jeder Beschäftigte die Möglichkeit eine solche Meldung auch mündlich vorzubringen. Die hierfür zuständige Stelle ist der Überwachungsrat in Person von Herr Dr. Luca Pandini (erreichbar unter lsconsulting64@gmail.com). Nach erfolgter Anfrage wird Ihnen innerhalb fünf Arbeitstagen die Möglichkeit gegeben die Meldung mündlich abzugeben. Jede Meldung wird durch eine unabhängige Stelle bewertet und die weiteren Untersuchungen werden eingeleitet. Die Vertraulichkeit der Meldungen muss gewahrt und die Identität des Melders geschützt werden. Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die Ergebnisse der Bewertung und der etwaigen Untersuchungen schriftlich oder mündlich – in jedem Fall vertraulich – informiert. Beispiele für Meldungen sind:

  • Verdacht von Straftaten durch Führungskräfte und Exponenten des Unternehmens
  • Verdacht von schweren Verstößen gegen die Steuergesetzgebung im Unternehmen
  • Kontinuierliche Verletzung der Betriebsordnung oder Verstöße gegen den Ethikkodex
  • Anweisungen des Vorgesetzten, die gegen die internen Regeln oder Gesetze verstoßen
  • Diskriminierungen aufgrund der Religion, dem Geschlecht, der politischen Meinung der sexuellen Orientierungen u.a.
  • Physische und psychische Übergriffe oder Druck
  • Kontinuierliche Verstöße gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes