Sicher unterwegs auf der Skipiste
Gesetze zur Pistensicherheit
1. Helmpflicht
Ab der Wintersaison 2025/26 gilt eine allgemeine Helmpflicht für alle Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden oder Rodeln, unabhängig vom Alter.
2. Alkoholverbot
Seit dem 1. Januar 2022 gelten auf Italiens Skipisten die gleichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr. Für Skifahrerinnen und Skifahrer wurde eine Promillegrenze von 0,5 festgelegt, und auch das Skifahren unter dem Einfluss von Drogen ist strikt untersagt.
3. Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Personen, die italienische Skigebiete nutzen, verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Viele gängige Privathaftpflichtversicherungen – etwa Familienpolicen – beinhalten den Wintersport bereits, dennoch sollte dies zur Sicherheit bei der eigenen Versicherung überprüft werden. Der Skipass enthält keine Haftpflichtversicherung. Bei Bedarf kann eine entsprechende Versicherung auch online für einzelne Tage abgeschlossen werden.
Pistenrettung
Um im Skigebiet einen professionellen Rettungsdienst für alle Gäste sicherzustellen, sind speziell ausgebildete Pistensanitäter im Einsatz. Der Rettungsdienst im Skigebiet 3 Zinnen Dolomiten wird in Zusammenarbeit mit dem Landesrettungsverein Weisses Kreuz organisiert. Bei Unfällen stehen ausreichend Einsatzkräfte bereit, um schnell Hilfte zu leisten.
Kosten der Pistenrettung
Bei Erstversorgung und/oder Abtransport von verletzten Personen wird ein pauschaler Unkostenbeitrag in Höhe von 275,00 € verrechnet.
Unfallmeldung
Unfälle können an allen Liftstationen, in den Hütten, im Skipassbüro oder über die Notrufnummer 112 gemeldet werden.
Infrastrukturen
Wir bieten dir im Urlaub die beste Versorgung im Handumdrehen. In unmittelbarer Nähe des Skigebietes 3 Zinnen Dolomiten befinden sich vier Krankenhäuser, welche alle wichtigen Dienste und Strukturen abdecken:
Krankenhaus Bruneck
Krankenhaus Cortina
Krankenhaus Lienz
Med Center Sexten
Weitere wichtige Hinweise
Sicheres Rodeln
Achte beim Rodeln auf deine eigene Sicherheit und die der anderen. Wir empfehlen:
- Gute Ausrüstung
- Festes Schuhwerk
- Stabile Rodeln
Helmpflicht: Ab der Wintersaison 2025/26 gilt eine allgemeine Helmpflicht für alle Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden oder Rodeln, unabhängig vom Alter.
Die Nutzung der Rodelbahnen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
Pistenregeln
Für deinen stress- und vor allem verletzungsfreien Skispaß gibt es 10 Pistenregeln zum Herunterladen. Dadurch können sowohl Anfänger, als auch Fortgeschrittene gleichberechtigt und sicher die vielen Abfahrten genießen.