Sicher unterwegs auf der Skipiste
Rechtliche Gesetze für Pistensicherheit
1. Helmpflicht
Ab der Wintersaison 2025/26 gilt eine allgemeine Helmpflicht für alle Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden oder Rodeln, unabhängig vom Alter.
2. Alkoholverbot
Seit dem 1. Januar 2022 gelten auf Italiens Skipisten die gleichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr. Für Skifahrerinnen und Skifahrer wurde eine Promillegrenze von 0,5 festgelegt, und auch das Skifahren unter dem Einfluss von Drogen ist strikt untersagt.
3. Haftpflichtversicherung
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Personen, die italienische Skigebiete nutzen, verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Viele gängige Privathaftpflichtversicherungen – etwa Familienpolicen – beinhalten den Wintersport bereits, dennoch sollte dies zur Sicherheit bei der eigenen Versicherung überprüft werden. Der Skipass enthält keine Haftpflichtversicherung. Bei Bedarf kann eine entsprechende Versicherung auch online für einzelne Tage abgeschlossen werden.