ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 2024

1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten die vertragliche Regelung für den Erwerb und die Benutzung der Tickets der 3 Zinnen AG .

2. Die 3 Zinnen AG handelt im eigenen Interesse und ihr obliegt der Betrieb der Anlagen und der damit verbundenen Dienstleistungen. Die 3 Zinnen AG ist zusammen mit den Benutzern die einzigen und alleinigen Vertragspartner des vorliegenden Vertrages.

3. Das Ticket ist streng persönlich und kann mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und/oder mit einem Foto des Inhabers versehen werden. Das Ticket kann nicht abgetreten werden, auch nicht unentgeltlich, und darf nicht ausgetauscht oder manipuliert werden. Der Gültigkeitszeitraum des Tickets kann nicht verändert werden und der Umtausch ist nicht möglich. Für die Beförderung von Fahrrädern und Tieren ist ein Aufpreis zu bezahlen.

4. Das Ticket 3 Zinnen Mountain Card Family ist gültig für 2 Erwachsene plus min. 2 Jugendliche (8-15,99). Alle weiteren Jugendliche und Kinder sind im Preis der 3 Zinnen Mountain Card Family inbegriffen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Familie handelt (Vorzeigen Familienbogen und/oder Ausweis notwendig).

5. Die gewöhnliche Sommersaison startet 27.05.2023 und endet am 08.10/ bzw. 01.11.2023, vorbehaltlich einer späteren Eröffnung und/oder einer früheren Schließung aufgrund der Energieversorgungskosten. Vor Saisonbeginn und nach Saisonende können einzelne Aufstiegsanlagen oder Gruppen von Anlagen in Betrieb sein. In diesen Fällen werden die gültigen Fahrkarten vom 27.05.2023 bis zum 01.11.2023 an den Aufstiegsanlagen, insofern in Betrieb, angenommen. Die zum Verkauf angebotenen Tickets werden im entsprechenden Gültigkeitszeitraum im Rahmen der von den geltenden Bestimmungen eventuell vorgesehenen Einschränkungen angenommen. Die Förderleistung der Aufstiegsanlagen sowie deren Zugang werden gemäß den geltenden Bestimmungen der Behörden geregelt. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass die Entscheidung über die Öffnung der Aufstiegsanlagen angesichts der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt und der unvorhersehbaren Entwicklung der Energieversorgungskosten, täglich, eigenständig und nach eigenem Ermessen von den einzelnen Liftbetreibern getroffen wird und erklären daher ausdrücklich, das Risiko der Einschränkung der nutzbaren Anlagen und der möglichen täglichen Veränderung der sich in Betrieb befindlichen Anlagen in Kauf zu nehmen und anzunehmen, in Anbetracht der verschiedenen verfügbaren Karten und der eigenen persönlichen Bedürfnisse den tatsächlich gewählten Kartentyp als vorteilhaft zu betrachten und folglich den Ausschluss einer jeglichen Form von Rückerstattung, Ausgleich oder Entschädigung bei Einschränkungen oder Totalschließung der Anlagen zu akzeptieren und in jedem Fall darauf zu verzichten.

6. Zur Inanspruchnahme der den Junioren (J) und Kids (K) gewährten Ermäßigungen, sowie für die Ausstellung der Tickets der Art 3 Zinnen Mountain Card Family, wie in den Preislisten angegebenen Fällen und Ausmaßen, ist das persönliche Erscheinen und die Vorlage eines gültigen Ausweises (welcher nicht durch Selbsterklärung ersetzt werden kann) erforderlich, um die Voraussetzungen für die vorgesehenen Ermäßigungen zu belegen, wie sie in den Preislisten und auf der Webseite www.dreizinnen.com angegeben sind.
Werden Tickets für Minderjährige erworben, bringt der Erwerb für die erwachsene Begleitperson die Erklärung mit sich, über die zivilrechtlichen Auflagen und über die Verantwortung hinsichtlich der Beaufsichtigungspflicht gegenüber von Minderjährigen, auch bei der Benutzung der Aufstiegsanlagen, sowie über die vom Gesetz 363/2003 (mit den darauffolgenden Abänderungen und Ergänzungen) vorgesehenen Verhaltensvorschriften und über sämtliche geltende und anwendbare Vorschriften der Staats-, Regional- und Landesgesetzgebung bewusst zu sein und diese zu kennen. Die Beförderung der Minderjährigen erfolgt unter Aufsicht, Verantwortung und Überwachung des begleitenden Erwachsenen.

7. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Personenbeförderung von der Tal- zur Bergstation der jeweiligen Anlage und/oder umgekehrt. Jede weitere Aktivität (Trekking, Mountainbiking, auch innerhalb der „Parks“ oder ähnlicher Einrichtungen), ist nicht Gegenstand des Vertrages und erfolgt für jeden Einzelnen ausschließlich auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Die Wege und Routen stehen nicht im Eigentum der Betreiber der Aufstiegsanlagen, des Konsortiums Dolomiti Superski oder der Talschaftsverbunde, die somit dieselben auf keine Weise betreiben und demzufolge weder prüfen und begutachten noch instand halten können. Die Betreiber der Aufstiegsanlagen, das Konsortium Dolomiti Superski und die Talschaftsverbunde sind außerdem nicht die Eigentümer von „Parks“ oder ähnlichen Einrichtungen und sind somit nicht für deren Betrieb und Überwachung verantwortlich, was ausschließlich den Betreibern und/oder den Eigentümern derselben obliegt. In jedem Fall sind die Nutzer verpflichtet, die an jeder Anlage einsehbaren Bestimmungen für Fahrgäste zu beachten und sorgfältig einzuhalten.

8. Der Betreiber trägt keine Verantwortung und Haftung für eine unsachgemäße Benutzung der Anlagen, sowie für die Folgen unerlaubter Handlungen der Benutzer während ihres Aufenthalts auf den Aufstiegsanlagen sowie auf den dazugehörigen Bereichen. Die an den Talstationen der Anlagen ausgestellten Vorschriften für die Gäste müssen auf jeden Fall befolgt werden.

9. Auf Aufforderung des Dienstpersonals oder der Inspektoren müssen das Ticket vorgewiesen und die Identifizierung des Benutzers gestattet werden.

10. Jede missbräuchliche Nutzung der zuvor erwähnten Fahrkarten (z.B. die Verwendung durch eine andere Person an Stelle des Inhabers einer nicht übertragbaren Karte) hat unverzüglich den Entzug, die Annullierung oder Gültigkeitsaussetzung der betreffenden Fahrkarten zur Folge. Die Überprüfung der korrekten Benutzung der Tickets kann auch durch nachträgliche Fernüberprüfung durch ein Videoüberwachungssystem („Gate Control Camera“) erfolgen, welches an einigen Aufstiegsanlagen installiert ist. An den jeweiligen Aufstiegsanlagen kann zudem die Datenschutzerklärung gemäß Verordnung (EU) 2016/679 frei eingesehen werden.
Alle Tickets können außerdem bei einer Verletzung der bestehenden Vorschriften der Staats-, Regional- oder Landesgesetzgebung von der zuständigen Aufsichtsbehörde entzogen, annulliert oder deren Gültigkeit ausgesetzt werden. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Tickets für Kinder (K) werden sowohl die kostenlose Karte als auch die mit dieser beim Erwerb gekoppelten Erwachsenenkarte gesperrt und/oder annulliert. Jedweder Missbrauch wird gerichtlich geahndet: der Rechtsweg einschließlich eventuell erforderlicher Klagen zur Feststellung strafrechtlicher (z.B. Betrug gemäß Art. 640 des italienischen Strafgesetzbuches) oder zivilrechtlicher Haftung des Übertreters bleibt vorbehalten.

11. Die erworbenen Karten sind nie ersetzbar oder rückerstattbar, auch nicht ungenutzte oder auch nur teilweise genutzte, verloren gegangene, entzogene, gesperrte, annullierte, ausgesetzte oder mutwillig beschädigte Zeit- und Wertkarten, mit Ausnahme der im Art. 13 ausdrücklich vorgesehenen und geregelten Fälle.
12. Die Tickets (sowohl mit bestimmtem als auch mit offenem Gültigkeitsdatum) sowie die Wertkarten, auch wenn online erworben, sind ausschließlich während der Sommersaison, in welcher sie ausgestellt werden, gültig. Der Erwerb von Zeit- und/oder Wertkarten unterliegt nicht dem vom Konsumentenschutzgesetz vorgesehenen Rücktrittsrecht (Art. 47 und 59 des GVD 206/2005). In den im Online-Shop angegebenen Fällen, könnten für einige Kartentypen beim Online-Kauf unter bestimmten Bedingungen Preisnachlässe gewährt werden. Diese Ermäßigungen gelten in keinem Fall für den Kauf an den physischen Kassen, auch nicht im Falle einer Störung der Website und des Online-Shops. Dolomiti Superski, die angeschlossenen Talschaftsverbunde sowie die Liftgesellschaften übernehmen keine Garantie für das ununterbrochene Funktionieren des Online-Shops. Auch wenn die Tickets vor Beginn der Gültigkeitsdauer gekauft werden, kommt Art. 11 zur Anwendung, wonach der Kaufpreis keinesfalls rückerstattet wird, auch nicht beispielsweise bei Nichtbenutzung oder nur teilweiser Benutzung, Urlaubsausfall, unvorhergesehenen Verpflichtungen, Krankheit usw. Sollte es aufgrund einer fehlerhaften Mitteilung von Informationen und Daten durch den Käufer notwendig sein, eine online erworbene Karte zu ersetzen, ist eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 10,00 (zehn) für jeden zu ersetzenden Skipass zu leisten.

13. Verlorene Tickets innerhalb deren Gültigkeitsdauer ersetzt werden unter Vorlage eines Ausweises sowie der Kaufbestätigung. Das Ersatzticket ist nach erfolgter Prüfung des Ersatzantrages und nach Sperrung des verlorenen Originaltickets gültig. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte, ist die Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 10,00 für jede Karte zu leisten.
Nur bei Wander- oder Radunfällen auf ausgewiesenen Mountainbike-Strecken, bei entsprechender Verwendung der Saisonkarte innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer, ist eine Teilrückerstattung des Preises ausschließlich der Saisonkarte möglich und sofern der Nutzer über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Die Rückerstattung ist auf die Gültigkeitstage nach Rückerstattungsantrag und Abgabe der Fahrkarte beschränkt. Der Antrag muss an den zentralen Verkaufsstellen innerhalb von 15 Tagen ab dem Unfalldatum, oder, im Falle einer krankenhäuslichen Einlieferung ab der Entlassung, zusammen mit folgenden Dokumenten, eingereicht werden:
- originale Saisonkarte;
- ärztliche Bescheinigung (vonseiten eines im Dolomiti Superski-Gebiet tätigen Arztes, einer örtlichen öffentlichen Einrichtung oder des Krankenhauses, in dem der Verletzte eingeliefert wurde), aus welcher hervorgeht, dass es sich um einen Wander- oder Mountainbike-Unfall handelte, der dem Inhaber der Saisonkarte die sportliche Tätigkeit nicht mehr ermöglicht.
Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Die Berechnung der Rückerstattung erfolgt, indem der Gesamtpreis der Saisonkarte durch 20 (zwanzig) dividiert (die gewöhnliche Benutzung dieses Kartentyps wird mit 20 Tagen angenommen) und der so errechnete einheitliche Tagespreis mit der Anzahl der nicht genossenen Tage bis zum 20. Tag multipliziert wird. Die Anzahl der rückerstattbaren Tage ist auf jeden Fall auf die noch benutzbaren Tage innerhalb der Saison gemäß Art. 5 beschränkt.

14. Das Ticket ist ein Fahrausweis bzw. Fahrkarte, die für den Transport des Karteninhabers auf den Liftanlagen, unerlässlich und unersetzlich sind. Alle Karten, auch wenn online erworben, sind, außer für die in den Art. 12 dieser Verkaufsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen Fälle, weder austauschbar noch rückerstattbar.
Für den Zugang zu den Aufstiegsanlagen erforderlich, erfüllen das Ticket als Transportdokument die Auflagen eines Steuerbeleges (Ministerialdekret 30.06.1992 und nachfolgende Ergänzungen und Änderungen) und müssen für die gesamte Dauer der Fahrt aufbewahrt werden.

15. Der ununterbrochene Betrieb und der Betrieb während der gesamten Sommersaison (wie laut Art. 5 bestimmt) aller Aufstiegsanlagen sowie die Benützung aller Attraktionen (z. B. Funbob) werden nicht gewährleistet, da beide auch von Umständen abhängig sind, die nicht dem Einfluss der Betreiber unterliegen, wie z.B. Witterungs- und Sicherheitsverhältnisse, Ausfall der Anlagen, Stromverfügbarkeit, Amtsverfügungen sowie Verhinderung durch höhere Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse.

16. Die Preise für den Erwerb von Tickets sowie die zu entwertende Einheitenanzahl können auf Grund steuerrechtlicher, währungspolitischer, wirtschaftlicher oder sozialer Maßnahmen abgeändert werden.

17. Der Benutzer erklärt, das Fahrradfahren zu beherrschen und dass das Fahrrad sich in technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Betreiber der Aufstiegsanlagen übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für etwaige Schäden an Personen, der Umwelt oder Anlagen

18. Mit dem Erwerb und/oder der Benutzung des Tickets erklärt der Benutzer die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu kennen und im vollen Umfang anzunehmen. Diese Verkaufsbedingungen sind bei den Ticketausgabestellen und auf der Homepage ersichtlich.

19. Bei Unklarheiten und Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachfassungen gilt die italienische Fassung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

20. In jedem Rechtsverfahren, welches die Gültigkeit oder die Ausführung des Beförderungsvertrages oder der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Gegenstand hat, ist das italienische Recht anwendbar; ausschließlich zuständig sind die Richter des Gerichtsstandes Bozen.