Genehmigung für das Sammeln von Pilzen - Gemeinde Sexten
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Im Falle einer Kontrolle von Seiten der Forstwache müssen Sie dieses Dokument, zusammen mit Ihrem Personalausweis, vorweisen.
Gebühr gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes vom 19. Juni 1991, Nr. 18
Sammelgenehmigung: 10,00 € pro Person/Tag, 1,00 € Servicegebühr.
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