Genehmigung für das Sammeln von Pilzen - Gemeinde Toblach
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10,80 €
Im Falle einer Kontrolle von Seiten der Forstwache müssen Sie dieses Dokument, zusammen mit Ihrem Personalausweis, vorweisen.
Gebühr gemäß Artikel 6 des Landesgesetzes vom 19. Juni 1991, Nr. 18
Sammelgenehmigung: 10,80 € pro Person.
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